Angaben nach § 5 TMG:
ANNABELLE – HILFE FÜR HIRN-ANEURYSMA ERKRANKTE E. V.
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung fur diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.